Als gleichwertige Module bezeichnet man Module, die im Sinne einer Prüfungsordnung alternativ absolviert werden können, um ein bestimmtes Studienziel zu erreichen, z.B. Wahl- oder Wahlpflichtmodule.
Beispiel
Laut der Prüfungsordnung Ihres Studienganges müssen Sie im ersten Studienjahr das Modul "Einführung" abschließen, das aus zwei Veranstaltungen besteht. Ihre Fakultät bietet für Sie die inhaltlich verschiedenen Module "Einführung a" mit den Veranstaltungen "x" und "y" und "Einführung b" mit den Veranstaltungen "y" und "z" an. Sie dürfen sich aussuchen, welches dieser beiden Module Sie studieren möchten. Mit jedem dieser beiden Module ist die Studienleistung "Modul Einführung" abgeschlossen. In diesem Fall sind die Module "Einführung a" und "Einführung b" gleichwertig.