Urheberrechtsgesetz
§52a: Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
§53: Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
§§69a-g: Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
§95a: Schutz technischer Maßnahmen
§§106-111a: Straf- und Bußgeldvorschriften