Produkte der Firma Microsoft können an der Ruhr-Universität Bochum aus zwei Verträgen bezogen werden.
Im Bundesvertrag werden Lizenzen von zentraler Stelle gemietet, aus dem Select Plus Vertrag können die Einrichtungen nach Bedarf selbst Kauflizenzen beziehen.
Hinweis zu MS Imagine
Seit der Ablösung der Software MS Imagine Premium durch Azure Dev Tools for Teaching am 11. Februar 2019 kann die Software nicht mehr bezogen werden.
Sie müssen sich zuerst registrieren, bevor Sie M365 nutzen können:
Bei Fragen und Problemen, lesen Sie gerne unsere Anleitungen oder schauen Sie in unsere FAQ.
Außerdem steht Ihnen eine Schnellanleitung zur Inbetriebnahme der Office-Produkte aus Office 365 zur Verfügung:
Sollten Sie auf Probleme stoßen, haben wir die häufigsten Fragen und Antworten in unseren FAQ für Sie zusammengefasst.
Zum Wintersemester 2021/2022 hat die Ruhr-Universität Bochum ein Microsoft 365 ohne Cloud-Dienste (wie z. B. Teams, OneDrive, SharePoint Online) für die dienstliche Nutzung und für Studienzwecke eingeführt. Vor diesem Zeitraum konnten Studierende und Lehrende direkt über Microsoft mit einer Selbstregistrierung Testlizenzen von Office 365 für die private Nutzung beziehen. Da Microsoft mit Start des neuen Bundesvertrages die Lizenzbestimmungen für Hochschulen in Deutschland geändert hat, musste die Ruhr-Universität Bochum diese Selbstregistrierung einstellen und die Administration übernehmen sowie gemietete Lizenzen einbuchen. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer wurden per E-Mail über die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse angeschrieben.
Wer kann sich für Microsoft 365 registrieren?
Zentrale Cloud-Dienste nicht verfügbar
Das Microsoft 365 der Ruhr-Universität Bochum ist aus Datenschutzgründen nur eingeschränkt nutzbar: Die Office-Anwendungen (Word, Excel, PowerPoint, Outlook, Access, Publisher, lokales OneNote) können je fünf Mal auf Computern, Tablets und Mobiltelefonen aktiviert werden. Eine Nutzung der Cloud-Dienste wie OneDrive, SharePoint Online, Yammer, PowerBI etc. ist nach Beschluss des Rektorats zum aktuellen Zeitpunkt ausgeschlossen, bis bundesweit datenschutzrechtliche Lösungen gefunden werden, die den EU- und bundesdeutschen Datenschutzregeln entsprechen.
MS-Teams kann an der RUB selbst nicht genutzt werden, nur an anderen Einrichtungen (bitte beachten Sie die dortigen Datenschutzregeln). Bis zur abschließenden datenschutzrechtlichen Klärung dürfen spontane Videokonferenzen und Chats mit MS Teams von der RUB aus nicht gestartet werden; der übliche Funktionsumfang, inklusive Uploads und die Nutzung von Teams-Räumen, ist deaktiviert.
Sollten Sie MS-Teams trotz der bestehenden Einschränkungen an der RUB einsetzen, so beachten Sie bitte, dass Chat-Verläufe sowie Daten zu Videokonferenzen (z. B. Teilnehmernamen, Uhrzeit und Dauer) und ggf. weitere Daten in der Microsoft Cloud unter Verantwortung des Meeting-Organisators gespeichert werden.
Wie registriere ich mich für Microsoft 365?
Möchten Sie die RUB-Lizenz nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
Das Produktportfolio Microsoft 365 umfasst folgende Produkte:
Weitere Produkte (z.B. Windows Server, SQL-Server) können kostenpflichtig dazugemietet werden, interessierte Einrichtungen melden sich bitte über unser Ticketsystem.
Bei den Betriebssystemen und Office Professional Plus-Produkten besteht ein Upgrade- und Downgrade-Recht. Lizenzierte Rechner müssen mindestens alle 30 Tage mit dem RUB-Netz (mindestens per VPN, nicht über Eduroam und nicht über HIRN-Port) verbunden sein, damit sich der Rechner mit dem Lizenzserver verbinden und die Berechtigung prüfen kann. Für Office Professional muss eine feste IP-Adresse der Uni registriert sein, Informationen und Anleitungen finden Sie in der entsprechenden News. Die Lizenzierung und Nutzung des Office Microsoft-365-Abonnements erfolgt über einen persönlichen Account.
Die Server-Zugriffslizenzen (CAL) erlauben allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die lizenziert sind, die Nutzung von Microsoft-Serverdiensten (z. B. Windows Server, Exchange, Sharepoint) - außer SQL-Servern, diese müssen separat lizenziert werden. Für studentisch Beschäftigte, SHK und WHK werden Windows Server CAL und SharePoint Enterprise CAL separat zentral lizenziert, weil diese standardmäßig nicht in der verwendeten Lizenz enthalten sind. Für SQL-Server müssen, falls sie nicht pro Core lizenziert sind, Geräte- und/oder Nutzer-CALs zusätzlich erworben werden.
Studierende erhalten lediglich ein Office Microsoft-365-Abonnement.
Hinweis:
Die Betriebssystemlizenzen sind reine Upgrade-Lizenzen, d. h. Sie müssen eine gültige Betriebssystemlizenz für den Rechner, auf dem das Upgrade installiert werden soll, besitzen bzw. erwerben. Qualifizierende Betriebssysteme entnehmen Sie dieser Übersicht: Upgrade-Pfade auf Windows 10
Ein qualifizierendes Betriebssystem können Sie bei entsprechenden Händlern erwerben, beispielsweise Asknet, Cancom, SoftwareOne. Wir empfehlen, neue Geräte direkt mit einem Betriebssystem zu erwerben.
Bitte bewahren Sie Windows-Lizenzschlüssel inklusive des Kaufnachweises sorgsam auf. Auch weitere Kaufnachweise müssen im Falle eines Audits vorgezeigt werden können.
Bei Fragen zur Lizenzierung wenden Sie sich bitte an m365@ruhr-uni-bochum.de.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RUB, die zentral finanziert sind oder selbst eine Lizenz über das Campus-Software-Portal gemietet haben, sowie immatrikulierte Studierende sind berechtigt die Software für dienstliche und studientechnische Zwecke zu installieren und zu nutzen.
Office Microsoft-365-Abonnements dürfen Studierende sowie lizenzierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf je fünf Rechnern, Tablets oder Mobiltelefonen installieren. Eine Installation auf privaten Geräten für die dienstliche und studientechnische Nutzung ist zulässig.
Windows Upgrade-Lizenzen dürfen auf Dienstgeräten installiert werden, Office Professional Plus darf von lizenzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (beinhaltet nicht stud. Beschäftigte, SHK, WHK) auf lediglich einem Dienstgerät pro lizenzierter Person installiert werden. Eine Installation auf privaten Geräten ist nicht zulässig. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter muss die Hauptnutzerin oder der Hauptnutzer (mindestens 50%) des Geräts sein. Auf gemeinsam genutzten Geräten oder Geräten für studentische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, SHK und WHK darf keine Mietlizenz von Office Professional Plus verwendet werden, hier muss Office 365 installiert oder Alternativen genutzt werden, etwa OpenSource-Produkte (z.B. Libre Office) oder Kauflizenzen von Office Professional Plus, z.B. über den Software-Shop der asknet AG. Gerätelizenzen von Office 365 dürfen nur auf öffentlichen, frei zugänglichen Lehr- und Lernräumen installiert werden.
Microsoft 365 darf ausschließlich in Forschung und Lehre eingesetzt werden, eine kommerzielle oder private Nutzung ist untersagt. Bei Verlassen der Universität darf die Lizenz nicht mehr genutzt werden.
Kostenfrei für Studierende und bestimmte Mitarbeiter/innen-Gruppen. Weitere Mitarbeiter/innen-Gruppen zahlen 50 Euro pro Lizenzjahr pro Nutzer/in.
Mietlizenz
Einzelplatzlizenz, Nutzerlizenz
Der aktuelle Lizenzvertrag läuft bis zum 30. April 2025.
Bitte informieren Sie sich auf der Herstellerseite über die Systemvoraussetzungen des jeweiligen Produktes.
Alle Studierenden und bestimmte Mitarbeitergruppen mit einem Dienstvertrag können sich kostenfrei für das Microsoft 365 registrieren. Alle Informationen erhalten Sie während des Registrierungsprozesses.
Weitere Mitarbeitergruppen werden aktuell nicht zentral lizenziert und finanziert. Möchten Sie die Microsoft 365 nutzen und konnten sich nicht registrieren, bestellen Sie bitte kostenpflichtig über das Campus-Software-Portal.
Mit dem Volumenlizenvertrag Select Plus for Academic können verschiedene Software-Produkte von Microsoft bedarfsorientiert mit oder ohne Software Assurance gekauft werden. Die Produkte aus diesem Vertrag laufen On-Premises (lokal auf den Rechnern) und nicht in der Cloud. Dies umfasst unter anderem eine Kauflizenz für Office Professional Plus (mit Downgraderecht).
Mitarbeiter/innen der Ruhr-Universität Bochum dürfen die Microsoft-Produkte auf Dienstrechnern nutzen. Eine private Nutzung ist nicht zulässig. Für eine dienstliche Nutzung auf einem privaten Gerät muss eine kostenpflichtige Work-at-Home-Lizenz aus dem gleichen Vertrag erworben werden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf die Lizenz nicht mehr verwendet werden.
Kostenpflichtig (die genauen Preise können Sie produktspezifisch im Software-Shop der asknet AG einsehen).
Kauflizenz (optional mit Software Assurance)
Der aktuelle Vertrag endet 2030. Die Software Assurance kann in der Regel für 24 oder 36 Monate abgeschlossen werden.
Bitte informieren Sie sich auf der Herstellerseite über die Systemvoraussetzungen des jeweiligen Produktes.
Die Microsoft-Produkte aus dem Select Plus-Vertrag können im Software-Shop der asknet AG bestellt werden.