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Einfache Anmeldeverfahren

Die einfachen Anmeldeverfahren Standard- und Losverfahren ermöglichen die Anmeldung zu einer einzelnen Veranstaltung, einem einzelnen Modul oder einer einzelnen konkreten Prüfung. 

Unterschied zwischen Standard- und Losverfahren
Standard- und Losverfahren unterscheiden sich in der Art und Weise, wie angemeldete Studierende auf die zur Verfügung stehenden Plätze verteilt werden. Sind unbegrenzt viele Plätze vorhanden, wird ein Standardverfahren eingerichtet. Steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung, kann man zwischen dem Standard- und dem Losverfahren wählen:

  • Im Standardverfahren erhalten entweder alle angemeldeten Studierenden sofort einen Platz oder das Verfahren wird so konfiguriert, dass die Plätze manuell unter den Anmeldungen aufgeteilt werden. Der Dozent entscheidet dann selbst, wer an der Veranstaltung/dem Modul teilnehmen darf.
  • Beim Losverfahren werden die Plätze unter den angemeldeten Studierenden verlost. Jede studierende Person erhält bei der Anmeldung eine Zufallszahl, die ihren Platz auf der Teilnehmerliste bestimmt. Nach Ablauf der Anmeldefrist startet die dozierende Person das Losverfahren. Dabei wird die Teilnehmerliste erstellt. Die Studierenden werden per Email über ihren endgültigen Anmeldestatus informiert.

 

Unter Vorbehalt
In einem Vorbehaltsverfahren dürfen sich Studierende nur dann zu einer Veranstaltung, einer Prüfung oder einem Modul anmelden, wenn sie bestimmte Leistungsnachweise bereits erbracht haben. Ein Vorbehaltsverfahren wird zum Beispiel dann angewendet, wenn es sich um die Fortsetzung einer Einführungsveranstaltung handelt und man verhindern möchte, dass sich Studierende ohne Vorkenntnisse anmelden.

Das Vorbehaltsverfahren soll Studierenden auch dann die Anmeldung ermöglichen, wenn sie den entsprechenden Leistungsnachweis bereits erbracht haben, dieser aber noch nicht in Campus erfasst wurde. Auch in diesem Fall darf sich die studierende Person anmelden. Nach Ablauf der Anmeldefrist kann die dozierende Person die Überprüfung der Vorbehalte anstoßen. Studierende, deren erforderliche Leistungsnachweise jetzt im System vorliegen, werden dann gemäß dem jeweiligen Anmeldeverfahren angemeldet.
 

 

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