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FAQs: Frequently asked questions - häufig gestellte Fragen

Wie lange kann ich meine RUB-E-Mail-Adresse nutzen?

Im Rektorat wurden im August 2021 Änderungen zur Nutzung von E-Mail-Adressen an der RUB beschlossen. Die Änderungen können Sie auf unserer Webseite nachlesen. Sie werden ab Sommer 2022 umgesetzt. Für die Nutzungsdauer gelten zukünftig folgende Regelungen: 

  • Die Nutzungsberechtigung der RUB-E-Mail-Adresse endet für Studierende mit der Exmatrikulation und für an der RUB Tätige, wenn sie nicht mehr für die RUB tätig sind. 
  • Für beide Gruppen gilt: Es kann eine einjährige Verlängerung der Nutzungsberechtigung beantragt werden, um dienstliche oder studentische Angelegenheiten abschließend zu erledigen (Karenzzeit). Wird keine Verlängerung beantragt oder ist die Karenzzeit abgelaufen, gelten die in der Benutzerordnung von IT.SERVICES festgelegten Fristen.
  • Wer die RUB verlassen hat, kann die Alumni-E-Mail-Adresse beantragen. Ausnahmen gelten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, welche auf unserer Webseite zum neuen E-Mail-Konzept nachgelesen werden können (siehe „Weiternutzung nach Verlassen der RUB“).

Für die Übergangszeit gilt: Personen, die in absehbarer Zeit und vor Umsetzung des Konzepts die RUB verlassen, können ihre @ruhr-uni-bochum.de-Adresse zunächst weiternutzen. Mit der Umstellung werden die betroffenen Personen informiert und auf eine @alum.ruhr-uni-bochum.de-Adresse umgestellt, sofern es sich nicht um Wissenschaftler*innen handelt, die ihre E-Mail-Adresse auf Antrag weiternutzen dürfen.